Erhöhung der Bildungschancen von Migrantenkinder: HSK-Unterricht
Interfraktionelles Postulat GB/JA, SP/JUSO und GFL (Cristina Anliker Mansour GB, Ruedi Keller SP und Rania Bahnan Büechi GFL)
Der Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) und die zusätzlich erworbe-nen Kompetenzen von Kindern mit Migrationshintergrund haben in der Pädagogik in den letzten Jahren stark an Beachtung gewonnen. Der HSK-Unterricht ermöglicht den eingewanderten Kindern die Verbundenheit mit ihrer Muttersprache und Her-kunfts-Kultur zu erhalten und zu vertiefen. Diese sind Teil der Identität und der per-sönlichen Geschichte. Sie sind auch wichtig für eine ev. Rückwanderung und Rein-tegration in den Herkunftskulturkreis.
Ohne Zweifel spielen vertiefte Kenntnisse der Muttersprache, deren Struktur und kul-turellem Hintergrund eine wichtige Rolle beim Erwerb einer Zweitsprache sowie ins-gesamt dem Fremdsprachenerwerb. Mit der Argumentation „Nur wer seine Mutter-sprache beherrscht, kann auch erfolgreich eine Zweitsprache erlernen“ haben die Bildungsbeteiligten oft die Verantwortung für den schulischen Misserfolg der Migran-tenkinder in den Berner Schulen auf die MigrantInnen abgewälzt. Dieses Ergebnis wird von der Studie „Sprachenvielfalt und Sprachenkompetenzen in der Schweiz“ im Rahmen des Nationalen Forschungsprojektes NFP 561 relativiert.
Um den schulischen Erfolg der fremdsprachigen Schulkinder zu verbessern, hat die Erziehungsdirektion des Kantons Bern im Jahr 1993 nach den Vorgaben der NW-EDK Grundsätze und Richtlinien für die Integration fremdsprachiger Kinder und Ju-gendlicher herausgegeben2. Sie sind dazu gedacht, die Benachteiligung dieser Kin-der zu verhindern und ihren Schulerfolg zu verbessern. Leider wird diesen Richtlinien bis heute zu wenig Beachtung geschenkt.
Deshalb bitten wir den Gemeinderat zur Stärkung des HSK-Unterrichtes folgende Massnahmen zu prüfen:
1. Die Erstsprache der Kinder soll weiterhin durch angemessenen Unterricht, wie er von einigen Konsulaten und Elternvereinen angeboten wird, gefördert werden und die dazu benötigten Räume zur Verfügung gestellt werden unter Berücksichtigung der Bedürfnissen der HSK-Anbieter
2. Der Austausch zwischen HSK-Lehrpersonen und Regelklassen-Lehrpersonen sowie die Integration des HSK-Unterrichtes in den Schulunterricht soll gefördert werden durch die Teilnahme der HSK-LehrerInnen an den LehrerInnen-Konferenzen und den Schulveranstaltungen.
3. Allenfalls ist den HSK-Lerpersonen, welche dafür nicht entlöhnt werden eine Teil-nahmentschädigung zu gewähren.
4. Es soll ein verbindliches Modell und Vorgehen entwickeln werden, wie die schuli-sche Beurteilung der HSK-Lehrpersonen bei Selektionsentscheiden und Promoti-onen von den Regelklassen-LehrerInnen berücksichtig werden muss.
5. Zur Aufrechterhaltung der Qualität der HSK-Kurse sollen die HSK-LehrerInnen Zugang zur Aus- und Weiterbildung sowie zu den Qualitätssicherungs-Massnahmen der Stadt und des Kantons Bern haben.
