Hält die Betreuungsqualität in den Kitas mit dem Ausbau Schritt?
Interfraktionelle Interpellation GB/JA!, SP/JUSO und GFL/EVP (Cristina Anliker GB, Ursula Marti SP/JUSO, Barbara Streit-Stettler GFL/EVP)
Erfreulicherweise schafft die Stadt Bern im Jahr 2009 80 neue Kita-Plätze. Der Ausbau der Kitas erfüllt gesellschaftspolitische Bedürfnisse (Förderung der Erwerbstätigkeit der Frauen) und fördert durch frühzeitige Förderung die Chancengleichheit aller Kinder. Die ökonomische Rendite, die der Ausbau der Kitas für die öffentliche Hand bedeutet (höhere Steuern, weniger Sozialleistungen), ist dabei nachgewiesen und kann mit 1.4 beziffert werden (vgl. Studie Büro BASS). Der Ausbau der familienergänzenden Kinderbetreuung ist eines der wichtigsten gesellschaftspolitischen Anliegen unserer Zeit. Um ihrer beruflichen Tätigkeit auch ohne Sorgen nachgehen zu können, wollen Eltern die Gewähr haben, dass ihre Kinder in der Kita auch gut aufgehoben sind und auch gefördert werden. Um dies zu gewährleisten, benötigen wir hohe Qualitätsstandards. Diese können wir nur dann garantieren, wenn das Betreuungspersonal gut ausgebildet ist und genügend Zeit für die einzelnen Kinder hat. Damit wird die Kita für die Kleinkinderzieherinnen auch ein attraktiver und motivierender Arbeitsplatz, was sich wiederum positiv auf den Umgang mit den Kindern auswirkt.
In der Stadt Bern hat man sich auf Grund der langen Warteliste auf einen quantitativen Ausbau konzentriert. Fragen der pädagogischen Qualität und der Arbeitsbedingungen des Personals standen nicht im Zentrum. Der Kanton Bern hat die Qualitätsvorgaben vor kurzem gelockert. So muss z.B. heute in den Randstunden – beim Eintreffen der Kinder am Morgen bzw. beim Abholen am Abend – nicht mehr zwangsläufig ausgebildetes Fachpersonal anwesend sein.
Wir bitten den Gemeinderat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie werden die Gruppen in den städtischen Kitas zusammengesetzt (Alter der Kinder, Anzahl Säuglinge usw.)?
2. Welches ist die Gruppengrösse für Gruppen mit Kindern im Vorschulalter (bis zum vollendeten 4. Altersjahr)? Welches ist die Gruppengrösse für Gruppen mit Säuglingen oder Kleinkindern?
3. Wie viele Betreuungspersonen - mit Fachausbildung nach Verordnung über Angebote zur sozialen Integration (ASIV) und ohne Fachausbildung - stehen pro Gruppe zur Verfügung? Wie hat sich dieses Verhältnis in den letzten 10 Jahren verändert (sowohl das Betreuungsverhältnis Kinder/Betreuungsperson als auch das Verhältnis ausgebildete Fachpersonen/weiteres Personal)?
4. Ist in Randstunden mindestens eine Betreuungsperson mit einer Ausbildung gemäss ASIV anwesend, wenn nicht weshalb?
5. Verfügen die städtischen und subventionierten Kitas in der Stadt Bern über ein pädagogisches Konzept? Wenn ja, welches?
6. Ist der Gemeinderat der Ansicht, dass die Vorgaben des städtischen Qualitätshandbuch Kita noch eingehalten werden können?
