Ist das Informations- und Beratungsangebot für binationale Paare und Familien in der Stadt Bern genügend?
Interfraktionelle Interpellation GB/JA, und GFL (Cristina Anliker Mansour GB und Rania Bahnan Büechi GFL)
Im 2007 wurden 49.7% der Eheschliessungen in der Schweiz zwischen Angehörigen zweier verschiedener Länder geschlossen. Wir sprechen von binationalen Paaren / Familien, die weder mononationale Schweizer Paare / Familien, noch eigentliche MigrantInnenpaare / Familien sind. Ihren Wohnort wählen sie überwiegend (2/3) in einer Stadt. Daraus ergibt sich ein besonderer Integrationsbedarf für diese Bevölkerungsgruppe in der Stadt Bern.
Die Beratungsstelle für Frauen und binationale Paare (frabina) unterstützt binationale Paare in ihrer Lebensgestaltung. Durch spezifische Informationen und Unterstützung bei der Erschliessung ihrer persönlichen Ressourcen werden ein Zusammenleben in der Schweiz und die Integration der ausländischen Partnerin / des ausländischen Partners ermöglicht. Dadurch wird für die binationalen Paare eine wertvolle Unterstützung gewährleistet. Auf der Beratungsstelle frabina arbeiten Fachpersonen mit spezifischen Kenntnissen über die besonderen Anliegen binationaler Paare und Familien. Sie haben im letzten Jahr 328 Personen in binationalen Lebenssituationen beraten, davon 128 Personen allein aus der Stadt Bern. Weitere 380 Anfragen zu binationalen Themen aus der Stadt Bern beantworteten sie telefonisch.
Gerade in ihrer Brückenfunktion unterscheiden sich die binationalen Paare aber deutlich von mononationalen oder migrierten Familien. Die ausländerrechtlichen Vorgaben stellen für binationale Paare besondere Hürden dar und diskriminieren die Schweizer Person ebenso wie die migrierte Person. Bspw. sind sie gezwungen zusammenzuleben oder die Kinder können im Fall einer Trennung oder Scheidung ihrer Eltern nicht sicher sein, dass sie den Kontakt zu beiden Elternteilen pflegen können, wenn ein Elternteil das Land verlassen muss.
Binationale Paare brauchen deshalb gezielte Beratungsangebote:
1. präventiv zu Beginn der Partnerschaft
2. Information über die behördlichen Abläufe und rechtlichen Rahmenbedingungen
3. Beratungsangebote bei bestehenden Beziehungsproblemen
Gemäss dem neuen Ausländergesetz Art. 56 sind die Kantone und Gemeinden aufgefordert ein Informationsnetz zur Integration aufzubauen.
1. Wie werden die besonderen Bedürfnisse der binationalen Paare und Familien in der Stadt Bern betreffend Information, Unterstützung im Kontakt mit Behörden und ihrer Beziehungsgestaltung von der Stadt wahrgenommen?
2. Besteht zwischen den von der Stadt Bern subventionierten Institutionen (isa, baffam etc.) eine Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle frabina? Wenn ja, woraus besteht sie? Wenn nein, warum nicht?
3. Wie sieht die Zusammenarbeit zwischen der Beratungsstelle frabina und dem Kompetenzzentrum Integration aus?
4. Ist der Gemeinderat bereit einen Leistungsauftrag mit der Beratungsstelle frabina abzuschliessen, um den Informationsauftrag der Stadt Bern - gemäss dem neuen Ausländergesetz Art. 56 Information - zu erfüllen?
5. Im Familienbericht 2008 der Stadt Bern wurde eine „Liste wichtiger Beratungsangebote für Familien auf dem Platz Bern„ aufgeführt, warum ist die Beratungsstelle frabina nicht in dieser Liste aufgenommen?
