Planungskredit für die Umnutzung und städtebauliche Gestaltung der Schützenmatte
Motion Fraktion GB/JA! (Stéphanie Penher, GB/ Natalie Imboden, GB)
In seinem Bericht zum Postulat der Fraktion GB/JA! vom 26. Oktober 2006 (06.000288): „Umnutzung und städtebauliche Gestaltung der Schützenmatte“ schreibt der Gemeindrat, dass der Raum Schützenmatte - Bollwerk, an der Nahtstelle zwischen Altstadt, Bahnhofareal und Länggassquartier, ein bedeutender Ort im Stadtgefüge Berns sei. Gleichzeitig entspreche die heutige Gestaltung dieses Raums nicht den städtebaulichen Ansprüchen, welche an ein citynahes Gebiet gestellt werden. Aus diesen Gründen sei das Gebiet seit einigen Jahren Ziel konzeptueller Betrachtungen sowie planerischer und baulicher Massnahmen der Stadtverwaltung. Bedauerlicherweise steht für den Gemeinderat momentan keine längerfristige Perspektive im Vordergrund sondern, „mittelfristige Strategien“ wie die Verrichtung „diverser Tiefbausanierungsprojekte“. „Konzeptionelle Überlegungen“ will der Gemeinderat erst anstellen, wenn die Folgen des Bahnhofhausbaus und des autofreien Bahnhofplatzes geklärt seien. Dies werde aber noch rund zwanzig Jahre dauern.
Nachdem der Vorstoss der Fraktion GB/JA! vom Stadtrat überwiesen wurde hat die Stadtplanung einen Bericht in Auftrag gegeben, der den Ist-Zustand und das Potenzial des Raumes um die Schützenmatte analysieren soll (Der Bund, 27. April 2009). Darin halten die Autoren Fest, dass es offensichtlich einer Gesamtplanung bedürfe. Heute käme das städtebauliche Potenzial des Raumes nicht zum Tragen. Ein wichtiges städtisches Gebiet liege brach, weil an diesem Ort eine Kollision der Nutzerinteressen stattfinde.
Die Situation auf der Schützenmatte ist unbefriedigend und muss rasch verbessert werden, indem die Schützenmatte städtebaulich umgestaltet wird.
1. Der Gemeinderat wird beauftragt dem Stadtrat einen Planungskredit für die Umnutzung und städtebauliche Gestaltung der Schützenmatte vorzulegen.
2. Die Planung ist in enger Koordination mit den betroffenen Grundeigentümerinnen und –eigentümern, und zwar insbesondere mit den SBB zu erarbeiten.
3. Für Planung und die Festsetzung des Planungsperimeters sind die Erkenntnisse des erwähnten Berichts über das Potenzial des Raumes rund um die Schützenmatte/Bollwerk zu berücksichtigen.
4. Die unterschiedlichen Nutzungsinteressen und die verschiedenen beteiligten Anspruchsgruppen (u.a. Kultur, Gewerbe, Reitschule, AnwohnerInnen, etc). werden einbezogen.
