Grünes Bündnis Stadt Bern

Thu 12.03.2009

"Rettet die integrative Oberstufe Lorraine"

Dringliche Motion GB/JA!-Fraktion (Christine Michel GB)

 

Am 6.3.2009 informierte die Schulkommission Breitenrain-Lorraine, dass die Oberstufe in der Lorraineschule aufgehoben werden soll. Ausschlag gab offenbar die fehlende Unterstützung durch Stadt und Kanton des von der Schulkommission entwickelten Projektes zur Weiterentwicklung des integrativen Twanner Modells. Mit der Auflösung der Oberstufe Lorraine wird schulpolitisch ein völlig falscher Entscheid getroffen. Die Umsetzung des Integrationsartikels (Art. 17 des Volkschulgesetzes) steht an. Die wertvollen Erfahrungen, die in der Oberstufe Lorraine seit vielen Jahren mit dem integrativen Twanner Modell gemacht wurden, gehen somit verloren, anstatt dass andere Schulen davon profitieren können. Ein gut eingespieltes engagiertes Team von Lehrpersonen wird auseinander gerissen. Eine gut funktionierende Schule, die im Quartier selber eine integrative Funktion erfüllt und über breiten Rückhalt bei Eltern und QuartierbewohnerInnen verfügt, wird zerstört. Auch die Diskussion der dringlichen Interpellation der GB-JA!-Fraktion zur Erhaltung des durchlässigen Twanner Modells in der Stadtratssitzung vom 22. Januar 2009 zeigte die breite Unterstützung, die diese Schulform auch im Rat findet. Zudem hat die Umsetzung des integrativen Modells 4 für die Umsetzung der Integration im Kanton Bern Vorbildcharakter. Da nur wenige Schulen das Modell 4 überhaupt führen (da es pädagogisch sehr anspruchsvoll ist), ist es umso wichtiger, dass es unterstützt wird und andere Schulen vom Know How profitieren können.

 

Im Hinblick auf die Umsetzung des Integrationsartikels Art. 17 und auf die Entwicklung einer integrativen Schule auch auf der Oberstufe wird der Gemeinderat beauftragt alles zu unternehmen, um die Weiterführung des integrativen Modells auf der Oberstufe Lorraine für die nächsten Jahre zu gewährleisten.

 

Wir beauftragen den Gemeinderat,

 

1. in der anstehenden Teilrevision des Schulreglements das Reglement solchermassen zu ergänzen, das zwingend gewährleistet ist, dass das integrative Modell 4 in der Stadt Bern praktiziert wird (insbesondere Ergänzung in Art. 8 "Zusammenarbeitsformen" und Art. 9 "Wahl der Zusammenarbeitsformen").

 

2. zusammen mit dem Kanton die notwendigen Rahmenbedingungen und Ressourcen bereit zu stellen, um

a. der Bedeutung der Lorraineschule für die Umsetzung der integrativen Schule in der Stadt Bern und für den Kanton Nachhaltigkeit zu verschaffen und bei der Erziehungsdirektion darauf hin zu wirken, dass sie ihren Entscheid gegen die finanzielle Unterstützung des Projektes oder von Teilen davon überdenkt;

b. bei der Erziehungsdirektion darauf hinzuwirken, die Richtlinien für SchülerInnenzahlen allenfalls modifiziert anzuwenden und wenn nötig etwas kleinere Klassengrössen im Schulkreis Breitenrain-Lorraine, welche die Weiterführung des Twanner Modells ermöglichen, zu bewilligen;

c. die Schulkommission bei der Umsetzung des von ihr entwickelten Projekts in der Lorraine zu unterstützen;

d. dafür zu sorgen, dass die Lorraineschule ihre Erfahrungen mit der Weiterentwicklung des Modell 4 (Twanner Modell) den Schulen in der Stadt Bern und im Kanton zugänglich macht (Know How Transfer), so dass diese für die Umsetzung von Artikel 17 gezielt genutzt werden können und Anreize geschaffen werden, das integrative Modell 4 vermehrt einzuführen.

 

Begründung der Dringlichkeit: Es droht die Schliessung der Oberstufe Lorraine. Damit ein Rückkommen der Erziehungsdirektion auf ihren Entscheid in Frage kommt, muss die Stadt in den nächsten Wochen handeln. Zudem steht die Revision des Schulreglements an, die Vernehmlassungsfrist ist bereits abgelaufen.

 

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