Welche Empfehlungen gab die Regierungsstatthalterin der Kantonspolizei?
Interpellation Fraktion GB/JA! (Hasim Sancar,GB)
Letztes Jahr wurde am 19. 1. 08 in Bern erneut gegen das WEF und die negativen Auswirkungen der Globalisierung auf die Bevölkerung demonstriert. Leider wurde die Demobewilligung für diese Kundgebung mit einem überstürzten und nicht nachvollziehbaren Entscheid des Gemeinderats sowie der Kantonspolizei Bern zurückgezogen. Als Folge davon nahm die Polizei präventiv insgesamt 242 Menschen in der Innenstadt fest, die ersten bereits ab 10 Uhr. Am 26. 1. 08 fand dann eine bewilligte Demo zum gleichen Thema statt.
Die Berner Regierungsstatthalterin Regula Mader wurde eingeladen, sich vor Ort ein Bild zu machen über die Umstände, unter welchen die betroffenen Personen festgehalten wurden. Sie erstattete ausführlich Bericht über ihre Beobachtungen und gab eine ganze Reihe von Empfehlungen ab.
Bereits 2005 gab es während der Anti-WEF-Demo unverhältnismässige Festnahmen. Damals hatte die BAK eine ausführliche Untersuchung durchgeführt und entsprechende Empfehlungen zuhanden der Polizei verabschiedet. Die Festnahmen während der Anti-WEF-Demo 2008 haben die Fraktion GB/Ja erneut dazu veranlasst, über die BAK eine Abklärung zu bewirken. Die BAK ist diesem Antrag gefolgt und hat festgestellt, dass die Empfehlungen von 2005, die damals noch an die Stadtpolizei Bern gerichtet waren, nicht oder nur teilweise bzw. ungenügend berücksichtigt worden sind.
Die Menschenrechtsorganisationen, grundrechte.ch und augenauf bern haben Anfangs 2008 bei der Oberaufsichtskommission (OAK) des Grossrates eine Beschwerde eingereicht und eine Untersuchung der Vorkommnisse während der Anti-WEF-Demo 2008 verlangt.
In einer Medienmitteilung (MM) vom 16.12.08 behauptet nun die OAK, dass das Vorgehen von Police Bern nachvollziehbar sei. In dieser MM wird weiter gesagt, dass die Regierungsstatthalterin zusätzlich zum oben erwähnten Bericht auch 26 Empfehlungen zuhanden der Kantonspolizei abgegeben habe, die aber bisher im Detail der Öffentlichkeit vorenthalten werden. Hierzu ist festzuhalten, dass sowohl im Kanton Bern wie auch in der ganzen Schweiz seit einigen Jahren das Prinzip der Öffentlichkeit gilt. Es ist nicht einzusehen, weshalb dieses für die Demokratie enorm wichtige Prinzip ausgerechnet hier nicht zur Anwendung kommen soll. Zudem sind es Empfehlungen, die direkte Auswirkung auf polizeiliches Handeln in der Stadt Bern haben, es also nicht in der alleinigen Zuständigkeit und Verantwortung kantonaler Behörden (Polizei & Politik) liegen kann, wie damit umgegangen wird. Gemäss OAK bestünden für sechs der Empfehlungen derzeit keine rechtlichen Grundlagen, während die Kantonspolizei bereit sei, 16 der Empfehlungen ganz oder teilweise zu berücksichtigen, eine Empfehlung anzuerkennen. Offensichtlich zirkuliert der Katalog bereits inoffiziell in gewissen Medien-Kreisen und hat Gerüchte oder Spekulationen in Gang gesetzt.
Im Sinne von Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger bzw. für künftige ähnliche Situationen bei Kundgebungen in der Stadt Bern sowie zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit bitten wir den GR folgende Fragen zu beantworten:
1. Wurde der Gemeinderat, im speziellen die Direktion SUE von der OAK konsultiert oder über die Abklärungen informiert?
2. Ist der GR nicht auch der Ansicht, dass die unterschiedlichen Stellungnahmen von BAK und OAK problematisch sind? Wie will er hier künftig Einfluss nehmen auf polizeiliches Handeln?
3. Wie lauten die 26 Empfehlungen der Regierungsstatthalterin an die Kantonspolizei und für welche 6 Empfehlungen gibt es keine rechtlichen Grundlagen?
4. Welches sind die 16 Empfehlungen, die die Kantonspolizei ganz oder teilweise berücksichtigen will, welche Empfehlung (1) wird von ihr anerkannt, kann aber offenbar ressourcenbedingt nicht vollständig umgesetzt werden? Welchen Einfluss will der Gemeinderat ausüben, um alle oder einzelne der Empfehlungen in die Tat umzusetzen?
5. Welche Empfehlung (1) richtet sich nicht an die Polizei und für welche zwei Punkte liegen Ermessensbeurteilungen (welcher Art) vor?
