Folgen der Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) für die Stadt Bern
Dringliche Interpellation Fraktion GB/JA! (Hasim Sancar, GB)
Arbeitslosigkeit ist in vieler Hinsicht ein Risiko für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie ist ein wesentlicher Grund für Ausgrenzung, denn wer keinen Erwerb hat, dem ist eine normale Teilnahme am Leben in jeder Hinsicht erschwert. Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist ein wichtiges Instrument des Sozialstaates, um den gesellschaftlichen Ungleichheiten entgegenzuwirken und den Betroffenen eine finanzielle Überbrückung zu gewähren. Wirtschaftskrisen gefährden dieses System, umso wichtiger ist es, dass der Staat diese soziale Aufgabe ernst nimmt und wenn nötig auch antizyklische Massnahmen ergreift. Obwohl seit einem Jahr täglich 160 Personen ihre Stellen verlieren, weist die Reaktion auf die aktuelle Wirtschaftkrise jedoch eher in die umgekehrte Richtung. Das zeigt die Entwicklung auf Bundesebene.
Die beiden eidgenössischen Räte behandeln zur Zeit die Teilrevision des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG). Die Mehrheit der im Nationalrat vertretenen Parteien befürwortet eine Revision der Arbeitslosenversicherung, die einen gravierenden Leistungsabbau bedeutet, besonders betroffen davon sind die jungen Arbeitslosen.
Bei einer Annahme der geplanten Revision würde sich die Situation der direkt Betroffenen bereits ab 2010 massiv verschlechtern. Und das in einer Zeit wo Armut gerade wegen der Wirtschaftskrise zunimmt und der Staat gerade zu den schwächeren Mitgliedern besonders Sorge tragen sollte. Leider haben die Interessen der Wirtschaftskreise verhindert, dass in guten Zeiten eine Krisenbewirtschaftung der ALV vorbereitet würde.
Die angestrebte Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (ALV) hätte jedoch nicht nur unmittelbare Konsequenzen für Arbeitslose sondern auch für den Kanton und die Gemeinden, die mit der Sozialhilfe die Verantwortung für die ausgesteuerten BewohnerInnen übernehmen müssen. Die angestrebte Sanierung der ALV bedeutet in der Tat eine Verlagerung von der Arbeitslosenkasse zur Sozialhilfe, was inakzeptabel ist, weil so die Wirtschaft und der Bund aus der Verantwortung entlassen wird. Das Problem der Arbeitslosigkeit verschwindet aus dem Blick des Arbeitsmarktes und wird als Sozialhilfe zur Bearbeitung an Kantone und Gemeinden überwiesen.
Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) hat am 23.10.2009 die Studie „Auswirkungen der Änderung des ALV auf die Kantone“ vorgestellt, in der die Auswirkungen der geplanten ALV Revision auf die Kantone und Gemeinden den Einsparungen auf Bundesebene gegenübergestellt werden. Die untersuchten sechs Massnahmen dürften insgesamt zu Mehrbelastungen bei Kantonen und Gemeinden führen, welche ein Viertel bis knapp die Hälfte der Einsparungen des Bundes bei der ALV ausmachen. Der Regierungsrat des Kantons Bern spricht von Mehrbelastung von 13 bis 23 Mio Franken für die Sozialhilfe im Kanton. Wie viel dies für die Stadt Bern ausmachen würde, ist nicht bekannt.
Wir bitten den Gemeinderat folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie viel Zusatzbelastungen würde die AVIG-Revision für die Sozialhilfe der Stadt Bern ausmachen?
2. Mit welcher Zunahme der Anzahl Dossiers bei der Sozialhilfe in der Stadt Bern ist aufgrund der beabsichtigen Revision zu rechnen?
3. Gedenkt der Gemeinderat sich in irgendeiner Weise gegen die beabsichtige Revision zu wehren?
4. Falls gegen diese Revision das Referendum ergriffen würde, wäre der Gemeinderat bereit dieses zu unterstützen?
Begründung der Dringlichkeit: Der Nationalrat hat die Totalrevision des AVIG beschlossen und an den Ständerat geschickt, der sich im Frühling darüber befinden wird. Wenn das Gesetz so beschlossen wird, wie dies vorgesehen ist, ist es wichtig, dass die Berner-Öffentlichkeit über die Konsequenzen dieser Revision so gut informiert ist, dass sie sich über die Bedeutung des Referendums ein Bild machen kann.
