Geheimdienstliche Bespitzelung auch in Bern - zum Zweiten!
Postulat Fraktion GB/JA! (Hasim Sancar, GB)
In der Sommerpause wurde die Schweiz von einem neuen Fichenskandal erschüttert. Es kam ans Tageslicht, was bisher vermutet wurde: Seit dem ersten Fischenskandal 1989 ist grosszügig weiter fichiert worden. Die nationale Geschäftsprüfungsdelegation hat enthüllt, dass der schweizerische Staatschutz 200 000 Fichen erstellt hat.
Im 2008 stellte die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt fest, dass mehrere Ratsmitglieder vom Dienst für Analyse und Prävention (DAP) des Bundesamtes für Polizei überwacht und fichiert wurden. Um die Situation in der Stadt Bern bis 1.1.2008 (Kantonalisierung der Stadtpolizei) abzuklären, wurde unter dem Titel „Geheimdienstliche Bespitzelung auch in Bern?“ (08.000238) eine dringliche interfraktionelle Interpellation eingereicht. Die Antwort des Gemeinderates fiel mehr als nur minimalistisch aus, sie ist nicht viel mehr als eine Abschrift der gesetzlichen Grundlagen, d.h. des Staatsschutzgesetzes und der Verordnung. Die Fichierung von ParlamentarierInnen und JournalistInnen zeigt aber, dass die StaatsschützerInnen sich gerade nicht an die gesetzlichen Bestimmungen halten.
Der Gemeinderat behauptete in seiner damaligen Antwort (zu Frage 2 und 3), dass er nicht in die Kontrolle der Staatschutztätigkeiten involviert war und keine Informationen darüber hatte. Richtig ist, dass sowohl der damalige Kommandant der Stadtpolizei wie auch die verschiedenen PolizeidirektorInnnen sehr wohl Kenntnis davon hatten, welche Personen und Organisationen im Auftrag des DAP beobachtet werden mussten. Die Beobachterliste wird nämlich dem Staatschutz der Kantone und auch der Städte vertraulich zur Kenntnis gegeben.
In einem Interview am 8.7.2010 in der Berner Zeitung unten dem Titel „So fichiert die Berner Kantonspolizei“ sagt Markus Gisin, verantwortlich für den Berner Staatschutz, dass die Mehrheit der 1800 Personendaten aus der Zeit der Berner Stadtpolizei stamme. Der Berner Datenschützer Makus Siegenthaler geht jedoch davon aus, dass die offiziell deklarierte Zahl von 1800 erfassten Personen zu niedrig ist.
Es ist genau die lasche Haltung, wie sie der Gemeinderat in seiner Antwort auf die oben erwähnte Interpellation zeigt, welche die StaatsschützerInnen dazu ermutigt, verantwortungslos und willkürlich Personendaten zu sammeln. Diese Haltung können wir nicht akzeptieren.
Die Daten der erwähnten 1800 (oder mehr) Personen wurden in der Zeit gesammelt, als die Zuständigkeit über die Stadtpolizei noch beim Berner Gemeinderat war, sie sind also eigentlich Eigentum der Stadt Bern. Der Gemeinderat muss diese Personendaten zurückholen und den demokratisch legitimierten Organen zur Einsicht zur Verfügung stellen.
Wir beauftragen den Gemeinderat, die oben erwähnten Personendaten von der Police Bern einzufordern und der parlamentarischen Aufsichtkommission des Stadtrates Einsicht zu gewähren.
Begründung der Dringlichkeit: Der zweite Fichenskandal hat erneut viele Leute verunsichert. Um diese Unsicherheit schnell zu beseitigen und um zu verhindern, dass Daten und andere relevante Unterlagen vernichtet werden, braucht es rasch eine demokratische Kontrolle.
