Gemeinnützigen Wohnungsbau stärken (2): Mehrwertabschöpfung für Wohnungsbau nutzen
Motion (Grünes Bündnis / JA!) Natalie Imboden / Christine Michel
Ein Gutachten im Auftrag des Bundesamtes für Wohnungswesen BWO: „Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus“ (1) zeigt auf, wie der gemeinnützige Wohnungsbau in Gemeinden mit raumplanerischen Mitteln gezielt gefördert werden kann, damit das Ziel einer besseren sozialen Durchmischung in einer Gemeinde zu erreichen ist. Eine als sinnvoll erachtete Massnahme ist die Abschöpfung von Mehrwerten. Die sogenannte Mehrwertabgabe stellt eine vom Grundeigentümer zu tragende öffentliche Abgabe dar, mit der Bodenwertsteigerungen, die auf staatlichen Infrastruktur- und Planungsmassnahmen beruhen, teilweise oder überwiegend dem Gemeinwesen zugeführt werden. Der Abgabe liegen Gedanken der Gerechtigkeit und Lastengleichheit zugrunde: Vor- und Nachteile von Planungsmassnahmen sollen ausgeglichen werden.
Der Kanton Bern kennt eine gesetzliche Grundlage, die es den Gemeinden erlaubt, Mehrwerte über vertragliche Vereinbarungen mit den Grundeigentümern abzuschöpfen. In der Stadt Bern wird dies seit 1.1.2010 in den gemeinderätlichen „Richtlinien betreffend den Ausgleich von Planungs- und Ausnahmeverfahren“ (Planungsmehrwertrichtlinien) geregelt. Gemäss Gutachten sind zwei Möglichkeiten denkbar, um den gemeinnützigen Wohnungsbau über das Instrument der Mehrwertabgabe zu fördern:
· Schaffung einer Ausnahme:
Grundstücke können von der Mehrwertabgabe befreit werden oder es kann ein tieferer Abgabesatz festgelegt werden, wenn mit den neu geschaffenen Nutzungsmöglichkeiten gemeinnütziger Wohnungsraum erstellt wird. Die Ausnahme ist zu regeln.
· Verwendung des Ertrags:
Für die Erträge aus der Mehrwertabschöpfung sieht das Raumplanungsgesetz des Bundes keine Zweckbindung vor. Die Erträge können somit für die verschiedensten öffentlichen Interessen verwendet werden. Neben der Finanzierung von Gebietsausstattungen, der Gestaltung des öffentlichen Raums, der Förderung des öffentlichen Verkehrs oder der Finanzierung von ökologischen Aufwertungen und entschädigungspflichtigen Auszonungen kann das Geld auch für den gemeinnützigen Wohnungsbau eingesetzt werden. Entsprechend können mit den Geldern Wohnbaugenossenschaften unterstützt oder gemeindeeigene Projekte zur Schaffung gemeinnützigen Wohnungsraums realisiert werden.
1. Der Gemeinderat wird beauftragt dem Stadtrat reglementarische Grundlagen zu unterbreiten welche die Mehrwertschöpfung so regeln, damit das Ziel einer Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus in Bern optimal unterstützt werden kann (ganze oder teilweise Befreiung; Ertragsverwendung).
2. Bei der Abschöpfung von Mehrwerten ist sicherzustellen, dass mind. ein Drittel der Erträge der Abschöpfung für den gemeinnützigen Wohnungsbau verwendet wird.
3. Es sind dem Stadtrat Grundlagen vorzulegen, welche die Modalitäten über die Verwendung der Gelder aus den Erträgen der Mehrwertabschöpfungen für den gemeinnützigen Wohnungsbau in der Stadt Bern (Anforderungen, Kriterien, etc.) aufzeigen. Zudem ist gleichzeitig eine Schätzung über das Volumen vorzunehmen.
4. Falls die Forderungen 1-3 nicht im kommunalen Zuständigkeitsbereich sind, hat sich der Gemeinderat bei den zuständigen Instanzen einzusetzen sie ermöglicht werden.
(1) Schweizerische Vereinigung für Landesplanung, VLP-ASPAN, Raum & Umwelt; Januar Nr. 1/10
