Zustände im Sozialdienst der Stadt Bern
Interpellation Fraktion Grünes Bündnis/Junge Alternative! (Hasim Sancar, GB)
Der städtischer Ombudsmann und Datenschutzbeauftragte wurde auch im Jahr 2009 von vielen Sozialhilfe-EmpfängerInnen kontaktiert. Wie wir dem Tätigkeitsbericht 2009 der Ombudsstelle entnehmen können, beruhen 42% aller Dossiers auf Anfragen von Sozialhilfe-EmpfängerInnen. Im Bericht wird festgehalten, dass Ermessensspielräume in der Sozialhilfe oft zu ungunsten der Sozialhilfe-EmpfängerInnen genützt werden. Der Zugang zum Sozialdienst ist hochschwellig ausgestaltet. Währenddem gemäss Sozialhilfegesetz ein Antrag auf wirtschaftliche Hilfe auch mündlich gestellt werden kann, muss in der Stadt Bern zurerst ein 11-seitiges Formular ausgefüllt und eine Vielzahl von Dokumenten beigebracht werden, bis überhaupt ein Erstgespräch mit dem Fachpersonal vereinbart werden kann. Die Information der Betroffenen ist erschwert. In einem Fall konnte nicht einmal das Fachpersonal die vorgenommene Budgetierung nachvollziehen. 28 000 Rückfragen bei andern Institutionen jährlich verursachen allein einen Personalaufwand bei der Stadt von 6,6 Stellen. Der Aufwand für die Beantwortung der Anfragen ist nicht bekannt.
Es gibt unter den Anfragen einzelne Klagen von Hilfesuchenden über unzumutbare und schikanöse Vorgehensweisen der Sozialinspektoren. Es ist offenbar zu gravierenden Verletzungen von Daten- und Persönlichkeitsschutz gekommen und die verwendeten Methoden sind – wie aus dem Bericht hervorgeht - äusserst fragwürdig. Sozialinspektoren sollten aktiv werden, wenn ein hinreichender Verdacht auf unregelmässigen Leistungsbezug besteht. Ihr Vorgehen muss recht- und verhältnismässig sein. Für die Tätigkeit der Sozialinspektoren fehlt jedoch bisher ein verbindlicher rechtlicher Rahmen.
Wir bitten dem Gemeinderat folgende Fragen zu beantworten.
1. Hat der Gemeinderat die neu eingesetzten Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung bereits auf ihre Zweckmässigkeit und Verhältnismässigkeit überprüft. Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann gedenkt er eine Überprüfung vorzunehmen?
2. Die Fallbelastung pro Fachpersonalstelle liegt in der Stadt Bern deutlich unter dem kantonalen Durchschnitt und dem Fachpersonal ist überdurchschnittlich viel Administrativpersonal zugeordnet. Trotzdem klagt das Personal über Überlastung. Worauf führt der Gemeinderat das zurück?
3. Gemäss öffentlichen Aussagen der Sozialamtsleitung ist die Personalfluktuation bei den Sozialdiensten weit überdurchschnittlich. Wie hoch war die Fluktuationsquote im Sozialdienst der Stadt Bern im Jahr 2009? Worauf führt der Gemeinderat das zurück?
4. Welche Angestellten und welche Stellen in der städtischen Verwaltung haben Zugriff auf die EDV-Applikation KISS ? Wer übernimmt die Verantwortung, dass der Datenschutz gewährleistet ist?
5. Der Ombudsmann der Stadt Bern stellt fest, dass ein verbindlicher rechtlicher Rahmen für die Tätigkeit der Sozialinspektoren fehlt. Was meint der Gemeinderat dazu, was hat er bisher unternommen? Ist der Gemeinderat bereit, einen solchen rechtlichen Rahmen zu erarbeiten und dem Stadtrat vorlegen?
6. Sozialinspektoren sollten aktiv werden, wenn ein hinreichender Verdacht auf unregelmässigen Leistungsbezug besteht. Wären die Sozialinspektoren genug beschäftigt, wenn dieses Prinzip angewendet würde? Was geschieht und was machen Sozialinspektoren, wenn sie nicht genug Arbeit haben?
7. Gibt es andere Fälle in denen zwangsweise Blut- und Urinkontrollen verlangt werden und aus welchen Grünen? Wird diese Praxis weitergeführt?
8. Wie oft, wo und mit welchem Zweck werden Ton-, Foto-, Band- und Videoaufnahmen gemacht? Wissen Hilfesuchende von diesen Tätigkeiten im Voraus? Wo und wie lange werden diese Aufnahmen aufbewahrt? Wo sieht der Gemeinderat die Rechtmässigkeit solcher Aufnahmen?
9. Der Bericht stellt bei Beitragskürzungen und Einstellungen (respektiv Nichteintreten) der Unterstützungsbeiträge Unverhältnismässigkeiten fest, die gemäss SKOS-Richtlinien nicht vorkommen sollten oder nur gesetzlich vorgesehene Kürzungen beinhalten dürften. Zudem beinhalten die internen Richtlinien nicht ausrechende Informationen. Welche Korrekturen unternimmt der Gemeinderat für diese Mängel?
